Brexit? Done. Und jetzt?

See EU later: Die britische Boulevardpresse feiert, Premierminister David Cameron kündigt seinen Rücktritt an. Großbritannien verlässt die Europäische Union, 51,9 Prozent haben für den Austritt gestimmt. Der Brexit ist Wirklichkeit.

Das Ergebnis belegt die tiefe Spaltung der britischen Bevölkerung: Nicht nur ist der Ausgang insgesamt knapp. Die Bürgerinnen und Bürger in Schottland und Nordirland haben mit 62 und 55,8 Prozent für den Verbleib in der EU gestimmt, während sich England (53,4) und Wales (52,5 Prozent) mehrheitlich für den EU-Austritt entschieden.

LM_Brexit2Über die möglichen Folgen des Brexits haben wir vor dem Referendum mit Wolfgang Merkel vom Wissenschaftszentrum Berlin gesprochen. Er sagt:

„Großen Teilen der nationalen Bevölkerungen geht das Tempo der Erweiterung und der Vertiefung – mehr Kompetenzen weg vom Nationalstaat zu EU-
Entscheidungsinstitutionen hin – zu schnell. Sie fühlen sich nicht repräsentiert“

Was der Brexit für Großbritannien, Deutschland und die EU bedeutet, wer vom britischen EU-Austritt profitiert und wie es um die Demokratie in Europa bestellt ist: Lightmedium #16 – Yea or Nay?

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Landesverrat: Generalbundesanwalt ermittelt gegen netzpolitik.org

Wegen des Verdachts des Landesverrats hat Generalbundesanwalt Harald Range ein Strafverfahren gegen Markus Beckedahl und André Meister vom Blog netzpolitik.org eingeleitet.

Zahlreiche Medien und der Deutsche Journalisten-Verband haben den Vorgang als Eingriff in die Pressefreiheit und „Justizposse“ kritisiert.

Wir hatten Anfang Juli mit Markus Beckedahl über die Gefahren für unsere Grundrechte gesprochen. Angesichts des aktuellen Geschehens wirkt seine Aussage von damals wie eine Prophezeiung:

Hintergrund des Verfahrens ist ein Budgetplan des Bundesamts für Verfassungsschutz, der als geheim eingestuft ist und von netzpolitik.org veröffentlicht worden war.  Darin ist unter anderem aufgeführt, dass dem Verfassungsschutz ein Millionenbetrag für die massenhafte Datenerfassung in sozialen Netzwerken zur Verfügung steht.

Laut der Süddeutschen Zeitung hatte Verfassungsschutz-Chef Georg Maaßen beim Landeskriminalamt Berlin Strafanzeige gestellt. Das LKA habe den Fall an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet.

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